Donnerstag, 26. Februar 2015

Forensische Psychiatrie – Gerhard Strates Buch »Der Fall Mollath«

»Der Fall Mollath« -
eine schonungslose
Abrechnung mit der
Seit dem Fall Mollath steht die forensische Psychiatrie im Fokus der öffentlichen Betrachtung. Vorbei die Zeiten, da lieber niemand so genau wissen wollte, was sich hinter den weißen Mauern abspielt. Und so zieht das im Dezember 2014 erschienene Buch »Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie« von Gerhard Strate schonungslos Bilanz und zeigt die verheerenden Mechanismen auf, die mit der Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens in Gang gesetzt werden.

»Sowohl die Idee der sicheren Diagnostizierung nicht beweisbarer Krankheiten zu kriminalistischen Zwecken als auch der Gedanke, die an solchen Krankheiten Leidenden gegebenenfalls heilen zu können, sind zwei Seiten derselben hässlichen Medaille. Sie trägt den Namen forensische Psychiatrie.«  Gerhard Strate, Der Fall Mollath, S. 76 

Seit Erscheinen des Buches haben sich zahlreiche Rezensenten mit Strates Thesen zur forensischen Psychiatrie auseinandergesetzt, darunter auch Thomas Fischer, Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof. Seine Buchbesprechung unter dem Titel »Es hätte nicht passieren dürfen«, erschienen am 23. Dezember 2014 in der ZEIT, ist inzwischen auch online abrufbar.

Gerhard Strates Buch sei zur Lektüre sehr zu empfehlen, schreibt Fischer, obgleich es »Schwächen, Übertreibungen und Redundanzen« habe:
»Nicht alle Behauptungen, die der Autor aufstellt, sind richtig. Aber alle seine Fragen sind berechtigt«, 
so sein Fazit.




Von der forensischen Psychiatrie nach Guantánamo


Strate blase den Psychiatrieskandal zu überdimensionaler Größe auf, lautet ein Kritikpunkt Fischers. Diese Auffassung hindert den Rezensenten jedoch nicht daran, in der Folge sogar noch einen draufzusetzen und eine die Größe des Skandals nochmals potenzierende Feststellung zu tätigen, die wohl kaum jemand einem amtierenden Bundesrichter in dieser Klarheit zugetraut hätte:

»Machen wir uns nichts vor: Vom deutschen Maßregelvollzug nach Guantánamo ist es nur ein kleiner Schritt.«
Chapeau für diese Deutlichkeit, die man dem Artikel gerne in seiner Gesamtheit gewünscht hätte. Leider jedoch ist viel Angelerntes an dem, was Fischer über weite Strecken referiert. Und so ist es schade, dass er sich auf Strates philosophische Betrachtungen zu den der forensischen Psychiatrie zugrunde liegenden Mechanismen kaum einlässt, sondern sie schlicht als »nicht zutreffend« abkanzelt. Hier wurde leider die Möglichkeit zu einem brillanten Diskurs verschenkt, der für den künftigen Umgang mit dem Thema forensische Psychiatrie starke Impulse hätte setzen können.






Auch die langjährige Gerichtsberichterstatterin Gisela Friedrichsen beschäftigte sich für den SPIEGEL mit Gerhard Strates Buch. Unter dem Titel »Schmuddelecke der Medizin« schreibt sie in Ausgabe 49/2014:

»Sein Buch ist eine Schmach für jene, die, namentlich genannt, ihre leichtfertigen Expertisen darin zitiert finden. Es ist ein Ärgernis für die Leser, die nicht glauben wollen, dass es zuweilen tatsächlich an Kontrolle mangelt hinter den Fassaden mächtiger Justizpaläste. Es ist ein böses, ein aufklärerisches Buch.«
Die Rezensentin macht keinen Hehl aus ihrem Unbehagen gegenüber der forensischen Psychiatrie:

»Der Einfluss, den psychiatrische Gutachten auf Gerichtsentscheidungen haben, sollte hellhörig machen. Liegt einem Richter die Expertise eines Sachverständigen vor, wird er dem gutachterlichen Rat folgen. Nur höchst selten wird kritisch hinterfragt.«
Dass der SPIEGEL nicht Mollath-Berichterstatterin Beate Lakotta mit der Rezension beauftragt hat, sondern auf die Kompetenz einer Gisela Friedrichsen setzt, ist eine erfreuliche Entwicklung.


Forensische Psychiatrie: Gestörte Akzente oder akzentuierte Störungen?


Dass Klartext, wie Strates Buch ihn bietet, zuerst einmal einer gewissen Relativierung bedarf, will man von den Pfaden der Political Correctness nicht allzu sehr abweichen, mag sich Helene Bubrowski von der FAZ gedacht haben:

»Wer eben noch stolz die Überlegenheit unseres Rechtssystems pries, muss nach der Lektüre verstummen. Strates Buch ist eine eindrückliche Mahnung. Doch leider versteigt er sich neben der gründlichen Fallbeschreibung immer wieder zu einer pauschalen Aburteilung der Psychiatrie. Das hätte er sich sparen können und sollen«,

schrieb sie in ihrem Artikel vom 29.12.2014.

Vor was genau Strates Buch eine Mahnung sein sollte, wenn nicht auch und gerade vor den rechtsstaatsfernen Umtrieben der forensischen Psychiatrie, darüber schweigt ihre Rezension sich aus. Stattdessen wünscht Bubrowski sich eine Diskussion über Mindestanforderungen an psychiatrische Gutachten und die Frage, »wo die Persönlichkeitsakzentuierung aufhört und die Persönlichkeitsstörung anfängt.« – Wie gut, dass der Buchautor darauf verzichtet hat, auf diese Weise im Trüben zu fischen.

>> Jetzt lesen: »Der Fall Mollath« von Gerhard Strate



Update 1, 30. März 2015:

Am 25. März 2015 trug Gerhard Strate im Rahmen einer Lesung Auszüge aus seinem Buch vor. In den Räumlichkeiten des AnwaltVereins Stuttgart machte der Autor dem mehrheitlich juristischen Fachpublikum die kafkaesken Vorgänge rund um den Fall Mollath transparent und sparte auch den Themenbereich forensische Psychiatrie nicht aus. Die Lesung ist auch als YouTube-Video verfügbar:




Update 2, 31. März 2015:

In diesem Update möchte ich auf die Buchrezension von Prof. Klemens Dieckhöfer und Dr. Friedrich Weinberger eingehen, veröffentlicht am 18. Februar 2015 in der Rubrik »Aktuelles«  auf der Website der »Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie«. Dass diese eher durchwachsen ausfallen würde, war aufgrund der deutlichen Worte zu erwarten, die Buchautor Gerhard Strate für das Wirken Weinbergers gefunden hatte. Dass das Chaos sich aus juristischer Sicht exponentiell vergrößert, sobald ein Fall von der forensischen Psychiatrie kontaminiert ist, gehört zu den wichtigsten Lehren, die aus dem Fall Mollath zu ziehen sind. Und so war es nur folgerichtig von Strate auf die Benennung von »psychiatrischen Eideshelfern« (Buch S. 175) der Marke Weinberger im Rahmen des Regensburger Wiederaufnahmeverfahrens zu verzichten und sich lieber an die juristischen Fakten zu halten. Eine Entscheidung, die der Profilierungssucht Weinbergers übel aufstieß und ihn gerade in der heikelsten Phase des Prozesses zu einigen Querschüssen gegen die Verteidigung animierte, sah er sich doch um seinen prestigeträchtigen Auftritt als Zeuge in Regensburg gebracht.

»Gustl Mollaths tragische Schicksalsfäden waren aus Fallstricken gewirkt, die die forensische Psychiatrie in Form haltloser Gutachten für ihn aufspannte. Dr. Weinberger ist dazu angetreten, das giftige System unter umgedrehten Vorzeichen zum Zwecke der Selbstdarstellung zu stabilisieren, indem er sich derselben Mittel bedient. Wäre die Verteidigung Weinbergers Wunsch gefolgt, Mollaths Psychiatriemartyrium vor dem Landgericht Regensburg in allen Details aufarbeiten zu wollen, wäre die unsägliche Diskussion um Gesundheit oder Krankheit lediglich in eine neue Runde gegangen, um des Egos eines Gutachters willen, der nicht bereit ist, die zähen Sprachfäden seiner Profession einfach beherzt zu zerschneiden.«    
(Gerhard Strate: »Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie«, Kap. 15, S. 177)

Die eigene Täuschung über die juristische Wirkmächtigkeit des Gutachtens, das Weinberger im Jahre 2011 über Gustl Mollath angefertigt hatte, nimmt fast tragische Züge an, wenn der Garmischer Psychiater bis heute über die Website der GEP verbreitet:

»Das Bundesverfassungsgericht hat Weinbergers Gutachten mit Beschluß vom 6.9.1013 (2BvR 371/12) ausdrücklich anerkannt und die Vorinstanzen, die Mollaths Internierung fortsetzten, gerügt, „da eine zureichende Auseinandersetzung mit dem durch den Beschwerdeführer (Mollath) vorgelegten Gutachten des Dr. Weinberger vom 29. April 2011 … nicht erfolgt sei.“« (RB 1/13,6). W.



Dass das Bundesverfassungsgericht hier, seinen üblichen Gepflogenheiten folgend, lediglich zusammenfassend aus der Eingabe des Beschwerdeführers zitiert, auf diesen speziellen Punkt jedoch in seiner eigentlichen Entscheidung mit keinem Wort eingeht, scheint Weinberger glatt entgangen zu sein.

Nun ging Sigmund Freud eindeutig zu weit, als er derartige Erscheinungen unter der Bezeichnung »Fehlleistung« verortete und sie so ins Pathologische zog. Der Volksmund hält dafür eine einfachere Wahrheit bereit, die da lautet: »Hier ward der Wunsch zum Vater des Gedanken.«


Update 3, 5. April 2015: Jetzt auch als eBook erhältlich

Endlich ist das Buch »Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie« auch als E-Book erhältlich.

>> amazon Kindle

>> epub 


Update 4, 20. April 2015, Reaktionen im Netz

Für das Blog strafakte.de besprach Mirko Laudon das Buch. Er konstatiert:

»Chronologisch geordnet schildert der Autor die einzelnen Stadien der Psychiatrisierung Mollaths und den damit einhergehenden ‘Pathologisierungswahn‘ der Koryphäen der Psychiatrie – Stück für Stück ergibt dies gleich einem Puzzle ein unvorstellbares Bild vom Versagen der Psychiatrie und der Justiz. Daran zeigt sich überdeutlich die Dimension der Konsequenzen, „wenn die Recht sprechende Gewalt ihre Unabhängigkeit delegiert und mit der forensischen Psychiatrie eine unheilvolle Allianz eingeht“.«

Auch die ehemalige Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff, die den Fall Mollath in allen Details kennt, hat Gerhard Strates Abrechnung mit der forensischen Psychiatrie rezensiert. In ihrem viel beachteten Blog schreibt sie:

»Was im Verfahren selbst kaum möglich war, weil die psychiatrische Meinung der lediglich als Zeugen gehörten Psychiater nicht gefragt war, wird hier nachgeholt; der Autor nimmt kein Blatt vor den Mund. Er schont weder die Justiz noch die Psychiatrie noch deren Protagonisten, die, in bewährter Kraus’scher Manier, durch Zitieren ihrer schriftlichen wie mündlichen Aussagen hinreichend kenntlich gemacht werden.«

Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Universität in Regensburg, merkt in seiner ebenfalls lesenswerten Rezension auf Legal Tribune Online die zentrale Stellung von Strates Psychiatriekritik an:

»Eine überraschend stark hervorgehobene Rolle im Buch nimmt Strates Kritik an der forensischen Psychiatrie ein. Offenbar hat sich der Fokus seiner Aufmerksamkeit von der detaillierten Justizkritik, die im Wiederaufnahmeantrag im Vordergrund stand, auf eine mehr allgemeine Kritik der forensischen Psychiatrie verlagert. Ausgehend von drei forensisch-psychiatrischen Gutachten im Fall Mollath wird die gesamte Fachrichtung als „Wissenschaft der Stigmatisierung“ (S. 59) beurteilt. Sie trage „dem uralten Bedürfnis Rechnung, Individuen oder willkürlich definierte Menschengruppen vom allg. geltenden Rechtssystem auszuschließen“ (S. 61). Zweck der Begutachtung sei „einzig und alleine die Befriedigung archaischer Instinkte“ (S. 62). Strate schreibt der Branche „Pathologisierungswahn“ gepaart mit „Omnipotenzfantasien“ zu (S. 75). Insgesamt bedeutet dies nichts weniger als die vollständige Delegitimierung der forensisch-psychiatrischen Gutachtertätigkeit durch Strate.«

Sehr deutlich fällt die Reaktion auf zwangspsychiatrie.de aus, wo das Werner-Fuss-Zentrum eine eigene Buchrezension veröffentlichte. Sie beginnt mit den Worten:

»Endlich, endlich hat ein Jurist mit einer Veröffentlichung Licht in das Dunkel der forensischen Schlangengrube gebracht. En detail entlarvt Dr. h.c. Gerhard Strate anhand von gerichtlich verwendeten “Beweisen” die psychiatrische Lügenpropaganda als das, was sie ist: Ein nahezu willkürliches Wortgestöber, mit dem sich genausogut “auch das Gegenteil und das Gegenteil vom Gegenteil behaupten läßt”.«

Der Rezensent hebt hervor:

»Besonders zu loben ist, dass Gerhard Strate den Fall von Gustl Mollath nicht als Einzelfall abhandelt. Im Gegenteil demonstriert er an ihm beispielhaft den psychiatrischen Diagnonsens, wie er von den Lehrbücher schreibenden professoralen Obergurus der Zunft, die er namentlich vorführt, verzapft wird. Dabei lassen sich viele seiner Aussagen über die „forensische Psychiatrie“ hinaus auf die Psychiatrie im Allgemeinen übertragen.«

Update 5, 5. Mai 2015 - Lesung in der Würzburger Neubaukirche

Großer Andrang bei der Würzburger
Lesung Gerhard Strates in der
Neubaukirche - Foto: © U. Prem 
Die Aula der Juristischen Fakultät bot den würdigen Rahmen für eine Lesung am 29. April 2015 in Würzburg: Über 750 Zuhörer lauschten Gerhard Strates Ausführungen über die Justiz und die forensische Psychiatrie, die er im Wechsel aus freiem Vortrag und Lesung gestaltete.









Update 6, 19. Mai 2015 - Schadensbegrenzung durch die DGPPN

Auf die Reaktion der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) durfte man gespannt sein. Die maßgebliche Fachgesellschaft der Branche schickte Dr. Nahlah Saimeh in den Ring, Vorstandsmitglied der DGPPN und ärztliche Direktorin der Forensik in Lippstadt. Ihre Buchbesprechung vermag nur vordergründig zu überraschen: Unter dem Titel »Pflichtlektüre für Forensische Psychiater« versucht die Rezensentin sich in Schadensbegrenzung:

»Strate ist dafür zu danken, dass die in der Forensischen Psychiatrie Tätigen mit Hilfe seines Buches ihr System von außen betrachten und reflektieren können«,

lobt sie in ihrem Fazit. Strate sei es gelungen,  

»den Fall akribisch in all seinen Facetten aufzubereiten und neben ziemlich groben Kanonenschüssen auf die Bastion Psychiatrie sehr wohl Präzisionsschüsse der Kritik zu platzieren.«

Gleichwohl werde das Wort von der »Dunkelkammer des Rechts« nicht richtiger, so Saimeh, denn:

»kein Bereich dürfte ständig solcher Durchleuchtung unterliegen.«

Wie das mit der Durchleuchtung im Bereich des Maßregelvollzugs tatsächlich funktioniert, hat Gerhard Strate im Buchkapitel »Der Rattenkönig« umfänglich dargestellt (ab Seite 179): Die zu Mollaths Zeiten für den Bereich des Maßregelvollzugs zuständige bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer exerzierte beispielhaft vor, wie sich die Wucht möglicher Beschwerden durch ein künstlich geschaffenes Dickicht von unklaren Zuständigkeiten minimieren lässt. So benannte sie neben dem Sozialministerium noch die unabhängigen Gerichte, den Bayerischen Landtag, die Besuchskommissionen sowie die Kommunalunternehmen der Bezirke als Verantwortungsträger. Geblendet von diesem Licht der Transparenz mag dem einen oder anderen da glatt entgehen, dass jede einzelne dieser Stellen im Fall des Falles nur zögerlich bis gar nicht tätig wird, sondern einfach auf die jeweils anderen Ansprechpartner verweist. Wer fühlt sich nicht unweigerlich an Asterix und »Das Haus, das Verrückte macht« erinnert, wenn er das, was Frau Saimeh so euphemistisch »Durchleuchtung« nennt, im Einzelnen nachvollzieht? Wieder einmal also versucht eine Vertreterin der psychiatrischen Zunft, uns den Kern des Problems als dessen Lösung zu verkaufen.

«Auch die ständige Unterstellung, Gutachter würden im Grunde nur voneinander abschreiben und sich gegenseitig in ihrem selbstgefälligen Beschreiben der Welt rechtfertigen, ist eine durchaus böse und ungerechte Kritik«,

findet Frau Saimeh. Böse und ungerecht mag sie in den Augen forensischer Psychiater ja sein, wenn sie von einem Strafverteidiger kommt. Was aber, wenn sogar eine Größe der Branche einräumt:

»Allerdings ist zu kritisieren, dass, wenn einmal eine Diagnose gestellt ist, so schepperig sie auch sein mag, diese dann 13 Jahre lang völlig unverändert übernommen wird, weil das nun mal der Festbaustein ist, der nicht mehr angerührt werden darf.« [Quelle]

(Diese Erkenntnis, die auf den ersten Blick auch aus Gerhard Strates Buch stammen könnte, ist tatsächlich von Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber formuliert worden, der sich als forensischer Psychiater im Falle von Gustl Mollath jedoch durch eben diese von ihm monierte Vorgehensweise hervortat.)

Dass die Branche hin und wieder Kreide frisst oder gar Einsichtsfähigkeit zeigt, um ihr wahres Gesicht unter wohlig-wattigen Worthaufen zu verbergen, sollte die Öffentlichkeit kritisch zur Kenntnis nehmen: Die Gefahr, die im Falle ungünstiger Umstände von der forensischen Psychiatrie für jeden einzelnen Bürger ausgehen kann, ist noch keinesfalls gebannt. Was der prominente Münchner Strafverteidiger Rolf Bossi am 30. Mai 2006 an Gustl Mollath schrieb, gilt bis heute:

»Ich muss Sie als Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass wir im Maßregelvollzug keinerlei rechtliche Handhabe besitzen, um wirkungsvoll auf die Durchführung des Maßregelvollzugs einwirken zu können. […] Hieraus wollen Sie ersehen, dass Sie im Maßregelvollzug rechtlich ohne jede Hilfe sind und ausschließlich auf die Beurteilung der Ärzte angewiesen sind, inwieweit diese aus medizinischen Gründen Ihre weitere Unterbringung im Maßregelvollzug für notwendig erachten oder nicht. […]« 
[zitiert auf S. 186 im Buch »Der Fall Mollath«] 

Update 7, 8. Juni 2015 – Selektionswege: Das Prinzip der Zweispurigkeit

Wie das Buch von Gerhard Strate darlegt, zieht die forensische Psychiatrie Atem und Leben aus der Tatsache, dass mehr oder weniger wortgewaltige Ärzte die Felder der Gerichte bestellen: Der Definition nach entscheiden zwar Richter über die Unterbringung eines Menschen im Maßregelvollzug, diese sind jedoch viel zu oft und allzu schnell bereit, sich dem Gutachten eines »sachverständigen« Arztes anzuschließen und die dargelegten Ergebnisse in ein entsprechendes Urteil einfließen zu lassen. Das durch die sprichwörtliche Blindheit der Justitia versinnbildlichte Prinzip des Urteilens ohne Ansehen der Person ist an dieser Stelle in unfassbarer Weise ausgehebelt worden. Selbst wenn man das Prinzip der Aussortierung »psychisch Kranker« im juristischen Kontext gelten lassen wollte, so wäre es noch aus einem zweiten Grund fragwürdig: Selbst innerhalb der Gruppe der von Psychiatern als »psychisch krank« Definierten wird mit zweierlei Maß gemessen, denn beileibe nicht jeder mit solchen »Diagnosen« Belegter findet sich in der forensischen Psychiatrie wieder. So führt Psychiater Norbert Konrad aus:  

»Gerade psychisch Kranke im engeren Sinne, vor allem die an einer Schizophrenie Erkrankten, welche nach den oben präsentierten epidemiologischen Daten bei Hochrechnung im Justizvollzug sogar in größerer Zahl als im psychiatrischen Maßregelvollzug anzutreffen sind, stellen die Behandler vor zahlreiche Probleme.« [Quelle: »Forensische Psychiatrie – selbst ein Behandlungsfall?« von Helmut Pollähne und Christa Lange-Jost (Hg.), S. 114)

Forensische Psychiatrie -
selbst ein
Behandlungsfall?
Es ist somit nicht nur ungewiss, welchen Personen im Rahmen eines Strafverfahrens die »Schuldfähigkeit« ganz oder teilweise von Psychiatern abgesprochen wird, sondern es ist auch noch fraglich, ob die Diagnose einer entsprechenden Krankheit tatsächlich zur Unterbringung im Maßregelvollzug führt oder nicht. Von gleichen Bedingungen ohne Ansehen der Person kann deshalb vor deutschen Gerichten keine Rede sein: Der Unterschied zwischen der Dauer einer Gefängnisstrafe und der einer Zwangsunterbringung in der forensischen Psychiatrie kann in tragischen Fällen viele Jahre oder gar Jahrzehnte betragen, von den oft schädlichen Folgen entsprechender medizinischer »Behandlung« ganz abgesehen.

Wenn so etwas wie »Wahnsinn« in medizinischer Hinsicht überhaupt existiert, so ist er wohl in der Tatsache zu suchen, dass weite Kreise diese Vorgehensweise völlig normal finden. So schreibt der schon genannte Psychiater Norbert Konrad ganz offen in seinem Beitrag »Psychiatrie im Strafvollzug als Alternative? – Zur Versorgung psychisch kranker Straftäter«:

»Selektionswege im Umgang mit psychisch gestörten Rechtsbrechern 
In Deutschland ist für den Umgang mit psychisch gestörten Rechtsbrechern das Prinzip der Zweispurigkeit maßgeblich, welches erlaubt, bestimmte Gruppen aus dem Strafvollzug herauszudefinieren.« [Quelle: Pollähne, S. 105]

Update 8, 13. Juni 2015 – Richter, die wie Psychiater denken 

Wenn ein ehemaliger Richter vom Bundesgerichtshof als Mitautor und -herausgeber eines Buches auftritt, das sich (unter anderem) mit einem Fall beschäftigt, der einst in den Verantwortungsbereich ebendieses Richters fiel, so dürfte dies ein ziemlich einmaliger Vorgang sein. Die Rede ist von Dr. Axel Boetticher, der im Jahre 2007 als Revisionsrichter mit dafür verantwortlich zeichnete, dass das Urteil des Landgerichts Nürnberg gegen Gustl Mollath rechtskräftig wurde. Erst im Jahre 2014 wurde die Unrechtsnatur dieses Urteils und der daraus im Ergebnis resultierenden siebeneinhalbjährigen Unterbringung Mollaths in der forensischen Psychiatrie vom Landgericht Regensburg offiziell anerkannt. 

Das Buch mit dem etwas sperrigen Titel Macht - Zwang - Gewalt (?): (Sexuelle) Gewalt- und Tötungskriminalität im forensischen Kontext von Luise Greuel, Axel Petermann und Axel Boetticher bietet Letzterem einen Raum von immerhin 81 Seiten (Kapitel: »Zwangseinweisung – Lehren aus dem Fall Mollath«), um seine eigene Beteiligung am Geschehen zu relativieren, und das ärgerlicherweise auch noch in derart schlecht lektorierter Form, dass die Lektüre streckenweise schon des guten Willens bedarf.

»Mein Beitrag verfolgt auch das Ziel, dem Verteidiger Dr. Gerhard Strate nicht die Meinungshoheit über den Fall Gustl Mollath und die Rolle der Psychiatrie im Strafverfahren allgemein und im Fall Gustl Mollath insbesondere zu überlassen«, 
[Quelle: Macht - Zwang - Gewalt, S. 15)

führt Boetticher als Begründung für seine Einlassungen an und lässt sich auch die Gelegenheit zu einem Seitenhieb auf Dr. Thomas Fischer nicht entgehen, der sich nach Ansicht Boettichers in seiner Rezension zu Strates Buch »schwer im Ton vergriffen« habe: 

»Völlig außer Rand und Band gerät Thomas Fischer, wenn er zum Ende des Artikels mit seinem listig verklausulierten, aber gleichwohl perfiden Satz „Vom deutschen Maßregelvollzug nach Guantanamo ist es nur ein kleiner Schritt“ den gesamten Maßregelvollzug in die Nähe von Gesetzlosigkeit und Folter rückt.« 
[Quelle: Macht - Zwang - Gewalt, S. 14]

Man fragt sich unwillkürlich, was Axel Boetticher wohl zu Thomas Fischers jüngster Kolumne gesagt haben mag, sollte er sie denn gelesen haben: Warum selbst offensichtliche Rechtsfehler dem scheinbar wachenden Auge des BGH entgehen und grob unrichtige Urteile leutselig bestätigt werden können, legte der wortgewaltige Bundesrichter am 9. Juni 2015 auf ZEIT online ausführlich dar.

Im Jahre 2007 war es (unter anderem) Gustl Mollaths Schicksal, das von einer sorgfältigen Arbeitsweise des BGH abhing: Axel Boetticher hätte es (mit) in der Hand gehabt, den »Fall Mollath« nicht über das Stadium eines groben Unrechts hinaus zur Lebenskatastrophe eines Menschen auswachsen zu lassen. Dass er dies versäumt hat, mag kein böser Wille gewesen sein: Jeder Strafsenat des BGH habe sich pro Jahr mit etwa 600 Revisionsbegehren zu beschäftigen, schreibt Thomas Fischer. Dass da schon mal mit der heißen Nadel gestrickt wird, um nicht in heillosen Rückstand zu geraten, dürfte klar sein. Hier wäre die Frage zu stellen, ab welchem Punkt der Rationalisierungsbemühungen Arbeitsverweigerung angesagt wäre, um auf solche haltlosen Zustände hinzuweisen.

Dass forensische Psychiater eigentlich als Richter agieren, wenn es um Unterbringungen nach § 63 StGB geht, ist inzwischen bekannt: Welcher Richter würde schon der Meinung des Gutachters widersprechen? Dass es aber auch Richter gibt, die wie Psychiater denken, wurde noch kaum je beleuchtet.  Einer von ihnen scheint Axel Boetticher zu sein, der auch schon mal gemeinsame Aufsätze mit Größen der psychiatrischen Zunft veröffentlicht und auch ansonsten über das iFF (interdisziplinäres Forum Forensik) gut mit der Branche vernetzt ist. Wie sich Derartiges mit der richterlichen Unabhängigkeit in Übereinstimmung bringen lässt? – Keine Ahnung.

Nun also meint Boetticher, Strate ein Stück der (von diesem nie beanspruchten) Deutungshoheit über den Fall Mollath entrissen zu haben. Vollbracht haben will er dies mit einem Aufsatz, der den Kern des geschehenen Unrechts vernebeln soll und die Schuld an einen Ort fernab von Karlsruhe zu verlegen sucht:
    
»Nach meiner Meinung hätte es zu einer interdisziplinären Diskussion zwischen der Strafvollstreckungskammer des LGs Bayreuth und dem Sachverständigen Prof. Dr. Pfäfflin kommen müssen. […] Nach meiner Überzeugung hätte Gustl Mollath auch unter den gegebenen Umständen bereits mit Beschluss vom 9. Juni 2011 entlassen werden müssen!« 
(Quelle: Macht - Zwang - Gewalt, S. 54)

Es ist von Übel, wenn forensische Psychiater wie Richter agieren. Das hat der Fall Mollath glasklar gezeigt. Und es ist ein Unding, wenn Richter wie forensische Psychiater denken. Das wiederum hat die Causa Boetticher erwiesen.


Update 9, 14. August 2015: Die humanistische Tradition von Orell-Füssli

Gerhard Strate nennt in seinem Buch Ross und Reiter: Mit klaren Worten skizziert er Mollaths Psychiatriemartyrium und schreckt dabei auch nicht vor den großen Namen aus dem Bereich der forensischen Psychiatrie zurück. Es ist dem Orell-Füssli-Verlag hoch anzurechnen, dass er diesen Weg gemeinsam mit dem Autor beschritten und sich auf die volle Namensnennung der Akteure eingelassen hat. Solange die Zwangspsychiatrie den ihr zustehenden Platz auf dem Müllhaufen der Geschichte noch nicht eingenommen hat, dürfte alleine die Furcht vor derartiger Transparenz es vermögen, die schlimmsten Auswüchse der Branche unter Kontrolle zu bringen.


Mit der Veröffentlichung von Strates Buch beweist der traditionsreiche Schweizer Verlag eine hohe Kontinuität: Schon 125 Jahre zuvor hatte er mit dem Buch »Das Recht im Irrenwesen« einer Stimme der Humanität Geltung verschafft. Verfasst hatte es übrigens ebenfalls ein Jurist: Eduard August Schroeder. Es ist derart lesenswert, dass Ursula Prem es im Jahre 2015 neu herausgegeben hat.


Auch die Gerichte scheinen aufgrund der Mollath-Diskussion nun ein neues Selbstbewusstsein zu entwickeln, wenn es gilt, die Götter in Weiß in ihre Schranken zu verweisen. So zitiert der Bayerische Rundfunk den Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller am 8. August 2015:

»Ich höre immer wieder aus den Bezirkskliniken, dass jetzt bei Patienten, die schon länger einsitzen, von der Justiz mit Nachdruck nachgefragt wird, ob das noch verhältnismäßig ist, oder ob sie entlassen werden können.« [Quelle]

Wirklich sicher kann sich jedoch niemand sein, dass nicht auch künftig mit den Kanonen der forensischen Psychiatrie auf 1000 Spatzen geschossen werden wird: Absolute Sicherheit würde nur die konsequente Abschaffung der Zwangspsychiatrie bringen, sowie die definitive Feststellung, dass psychiatrische Gutachten ihre Untauglichkeit als gerichtsfeste Beweismittel endgültig erwiesen haben.


Update 10 - Hans-Ludwig Kröber im Magazin stern Crime

Die kürzlich erschienene Ausgabe Nr. 2 des Magazins stern Crime bietet ein Interview mit dem forensisch-psychiatrischen Gutachter Hans-Ludwig Kröber, in welchem dieser auch auf den Fall Mollath eingeht. Wieder einmal bedient er sich der rhetorischen Technik der mäßigen Entstellung, die bekanntermaßen die gefährlichste Form der Wahrheit darstellt, um weiterhin an der Richtigkeit der Behauptungen festzuhalten, die er dazumal in seinem Gutachten über Mollath aufgestellt hatte:

»Und auch das Gericht [WA-Verfahren 2014 in Regensburg] hat erneut auf verminderte Schuldfähigkeit erkannt, weil Mollath damals wahrscheinlich unter einer wahnhaften Störung litt.«

Genau das hatte das Gericht eben nicht getan: Es hatte lediglich ausgeführt, dass Derartiges nicht ausschließbar sei, man dies aber schlicht nicht wisse. Anschließend hatte die Kammer Mollath eine vollumfängliche Entschädigung für die gesamte Zeit seiner Unterbringung zugesprochen, da diese zu Unrecht erfolgt sei. Seine eigene Mitwirkung an dem ganzen Elend spielt Kröber herunter: Er habe geschrieben, dass vieles für eine wahnhafte Störung spreche. Dass er abschließend auch eine Zwangsbehandlung Mollaths empfohlen hatte, unterschlägt er dem Leser von stern Crime. Deshalb hier zur Erinnerung der Wortlaut aus seinem Gutachten:

»Unbehandelt wird Herr Mollath weiterhin so viel Aktivität, Antrieb und, wie von der Klinik geschildert, auch übermütig-hypomanische Geschäftigkeit an den Tag legen, dass weiterhin von einer andauernden Gefährdung Dritter auszugehen ist. Kritisch ist dabei einzuräumen, dass es kaum möglich sein wird, ihn dauerhaft gegen seinen Willen medikamentös zu behandeln; möglicherweise wäre aber nach einer anfänglichen medikamentösen Behandlungsphase so viel Effekt zu erzielen, dass er sich schließlich zu einem kooperativen Verhalten entschließen könnte.«

Es lohnt sich zudem, die recht lässigen Aussagen Kröbers im Interview mit Kapitel 12 (ab Seite 135) in Gerhard Strates Buch zu vergleichen: »Die Allzweckwaffe aus der Hauptstadt«.




Update 10, 25. September 2015 - Kommentar von Fritz Schaarschmidt auf psychiatrie-und-ethik.de:

Auf der Website der »Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie« des Dr. Friedrich Weinberger findet sich ein neuer Kommentar von Fritz Schaarschmidt, den ich mir erlaube, ausnahmsweise im Vollzitat wiederzugeben, da er sich auf meine Person bezieht. Ein weiterer Grund für die Übernahme des Kommentars in dieses Blog ist die Tatsache, dass Inhalte auf der Weinberger-Website nicht immer zuverlässig erhalten bleiben, da häufig geändert, verschoben oder gelöscht wird und gesetzte Links somit Gefahr laufen, eines Tages ins Leere zu laufen. Hier also der besagte Kommentar:

Fritz Schaarschmidt 23. September 2015 at 17:17 
Zu Ursula Prem 
Meine Stellungnahme zu den Ausfällen der Kinderbuchautorin und Ex-Opernsängerin Prem vom 18.7.2015 gegen Dr. Weinberger auf ihrer Website „Ein Buch lesen“ möchte ich verdeutlichen, auch wenn der Skandal um die siebeneinhalbjährige psych­iatri­sche In­ter­nie­rung Gustl Mol­laths und die Niedertracht, die da im Spiel war, im öffentlichen Be­wußt­sein schon am Verblassen sind. Im Kommentar Prems vom 6.7.2015 kam sie nochmals voll heraus! 
Frau Prem machte Gustl Mollath und Dr. Weinberger gemeinsam den Vorwurf, daß sie eine „or­dent­li­­che Psychiatrie, keine Scharlatanerie und schon gar keine Dienlichkeiten“ für fremde Zwecke fordern. Sie hieß Dr. Weinberger, den aus gewiesenen Kämpfer gegen die zwangs­weise Psychiatri­sierung an­geb­lich verrückter Querulanten oder sonstwie un­be­quemer Perso­nen, einen „ausge­wie­se­nen Befürworter der Zwangspsychiatrie.“ Seine Aus­füh­rungen bei der Vorstellung des Mollath-Films be­zeich­nete sie als „geifern“. Jeder kann auf der GEP-Web­seite nachlesen, wie angemessen sie waren. Frau Prem erdreistete sich noch zu fragen: „Schämt der Mann sich gar nicht?“ Wer hat sich hier zu schä­men? Wie will Prem die Realität noch auf den Kopf stellen? Wo­her nimmt sie ihren Haß gegen den Facharzt, der sich über Jahrzehnte selbstlos für Opfer psychiatrischen Mißbrauchs, zuletzt dann für Mollath eingesetzt und ihm wie kein anderer Psychiater im Land geholfen hat? 
Ich selbst habe in der DDR Übergriffe und Überheblichkeit von systemhörigen Psychiatern bei der Behand­lung von Ange­hörigen zur Genüge erlebt und bin stolz, im vereinigten Vaterland nunmehr in der seit 40 Jahren hoch bewährten „Walter-von-Baey­er-Gesellschaft für Ethik in der Psy­chiatrie e.V.“ für eine or­dent­liche psy­ch­ia­tri­sche Krankenversorgung, keine Scharlatanerie und schon gar keine Dien­lich­keiten des Faches für fremde Interessen – Mollaths Wort – an der Seite Dr. Weinbergers eintreten zu können, an der Seite des hervorragenden Streiters gegen Mißbräuche des Faches, wo immer auf der Welt sie vor­kom­men, eines Trägers des Bundesverdienstkreuzes aus gutem Grund! 
Fritz Schaarschmidt http://www.DDR-Opfer.de [Quelle] 
Lieber Herr Schaarschmidt,

Ihre im letzten Absatz Ihres Kommentars angedeutete persönliche Geschichte lässt mich erahnen, wie groß Ihre Wut sein muss. Als ich selbst 1994 aus beruflichen Gründen für insgesamt etwas mehr als sechs Jahre in die (dann schon ehemalige) DDR zog, zu diesem Zeitpunkt bereits »Neue Bundesländer« genannt, »durfte« ich bei der Renovierung meiner kakerlakenverseuchten Einraum-Plattenbauwohnung in Dessau noch eigenhändig die Abhördrähte der Stasi aus der Wand ziehen. Sie verliefen parallel der Lichtleitung. Man muss sich das vorstellen: Ein Land, das nicht in der Lage war, Stromleitungen unter Putz zu verlegen und seine Bürger zwischen blanken Stahlbetonwänden hausen ließ, vor deren unwohnlicher Härte selbst meine Schlagbohrmaschine kapitulierte, gönnte sich hochentwickelte Abhörsysteme!

Auch wenn diese Erfahrung eine Nachträgliche war, so machte sie mir doch unmittelbar begreifbar, wozu dieses System fähig gewesen ist. Dass Psychiater sich auch dort einspannen ließen: Mich würde es wundern, wenn es anders gewesen wäre! Dies sage ich heute, nachdem erst der Fall Mollath mir einen Einblick nicht nur in die Abgründe, sondern in die Profession der (forensischen) Psychiatrie als Ganzes ermöglicht hat.

Dass Sie sich gegen solche Umtriebe einsetzen ist großartig! Und wenn Sie noch einen Schritt weitergehen möchten, dann befragen Sie doch Dr. Weinberger einmal nicht nur über das Ob, sondern auch und vor allem über das Wie. Wie möchte er dagegen vorgehen? Was ist der erste Schritt, was der zweite und was das Ziel? Lassen Sie jeden angeblichen »Methodenstreit« beiseite, mit dem Psychiater so gerne ihr Gegenüber verwirren und wahlweise für sich einnehmen oder gegen sich aufbringen: Ob »FREUDvoll« oder »FREUDlos«, wie es Weinbergers einziges Thema zu sein scheint, ist mir persönlich völlig egal. Was interessieren mich die internen Mätzchen der Psychoindustrie? Die Frage muss vielmehr lauten: Wie lassen sich die Umtriebe der Zwangspsychiatrie effektiv abstellen?

Es wird auf Dauer nicht reichen, einfach nur laut »Ich bin dagegen!« zu schreien. Dafür braucht es keine GEP, keine aufwendigen Websites oder auf kostbarem Papier gedruckte Bleiwüsten, die sich als »Rundbrief« bezeichnen, jedoch nichts als Mobbing betreiben. Geschenkt. Was sollte sich, abgesehen vom persönlichen Frustabbau, dadurch ändern? Da halte ich es doch lieber mit der Sichtweise der Juristen, die konkrete Vorschläge bringen, über die es sich überhaupt lohnt zu diskutieren.

Meine persönliche Auffassung dazu ist so scheinbar einfach, dass sie tatsächlich nur von einer »Ex-Opernsängerin und Kinderbuchautorin« stammen kann:

Für Psychiater haben dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen zu gelten wie für alle anderen Mediziner auch. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Dass der Gedanke, künftig mit jedem dahergelaufenen Gynäkologen auf ein und derselben rechtlichen Stufe zu stehen, einem Hohepriester der Psychiatrie eine gar bittere Medizin sein mag, juckt mich nicht die Bohne: Ärzte haben nur den zu begutachten oder gar zu behandeln, der sie darum bittet und mit der Behandlung einverstanden ist oder ihr (wenigstens!) nicht widerspricht. Würde dieser Grundsatz ehern gelten, hätten wir das gesamte Problem nicht, denn er ist der Kern der Sache. Alles andere ist für den Arsch.

Mit besten Grüßen

Ursula Prem


Update 11, 6. März 2016, forensische Psychiatrie: Das Buch »Der Fall Mollath – vom Versagen der Justiz und Psychiatrie ist jetzt in zweiter Auflage erhältlich.




-- Wird fortgesetzt --
Besuchen Sie auch unser Nachrichtenblog!

Kommentare:

  1. Natürlich hatte ich Ihre Rezension schon sofort nach Erscheinen gelesen. Nun bin ich vollkommen überrascht von der Fülle wichtiger Ergänzungen seither! - Also gleich schnell mal ein Lesezeichen gesetzt.

    Am meisten hat mir der Passus zu denken gegeben, wo Dr. Strate über die Blindheit der Zeitgenossen schreibt für offenkundiges Unrecht, das alltäglich mit Wissen und Billigung aller geschieht. (So ist es mit der Sklaverei, der Folter, Todesstrafe... Meine Folgerung daraus: Man versetze sich in Gedanken in eine Zukunft größerer Humanität, um seine Gegenwart zu messen.)
    Zur Zeit ist das Buch gerade mal wieder verliehen, deshalb kann ich die genaue Stelle nicht nachschlagen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Sehr geehrter A.B.
      Ich habe das Buch des Herrn Strate mangels monetärer Masse nicht gelesen, wohl aber den Fall Mollath (u.a.) verfolgt und vor allen Dingen parallel dazu im Freundeskreis miterleben müssen, welche Tragödien Justiz und Psychiatrie in ein Leben tragen, weil man sich dort nicht seriös und verantwortungsbewusst mit Menschen und deren Schicksal auseinandersetzt. Nicht seriös steht in diesem mir bekannten Fall nicht nur für Schludrigkeit, sondern für Willkür.

      Vielleicht macht mich deshalb Ihre Aussage: „Am meisten hat mir der Passus zu denken gegeben, wo Dr. Strate über die Blindheit der Zeitgenossen schreibt für offenkundiges Unrecht, das alltäglich mit Wissen und Billigung aller geschieht“, betroffen.

      Meine Erfahrung dazu: Auch in Deutschland ist das subtile Schüren von Existenzängsten durch Obrigkeiten und Inhaber von Machtpositionen, wie das Anschreien, das Leugnen von Fakten, Unterlassung von notwendigen Untersuchungen, das Verdrehen von Aussagen und das in Aussicht stellen von Repressalien auf subtile Art, längst wieder gängiges Mittel, um Menschen gefügig zu machen und zum Schweigen zu bringen.

      Meiner Ansicht nach ist es ist aber selten Billigung (die ich mit Gleichgültigkeit assoziiere), sondern einerseits die Angst um das eigene individuelle Dasein, das Menschen verstummen lässt. Andererseits die Naivität derer, die noch nicht damit konfrontiert wurden und für die diese Tatsachen nicht vorstellbar sind, da sie im völligen Gegensatz zu den humanistischen Werten stehen, von denen man ihnen eingetrichtert hat, dass sie das Leitbild unserer Gesellschaft seien.

      Wer noch immer glaubt, in einer der besten Demokratien aller Zeiten zu leben und dass unsere durchaus guten Gesetze sauber angewendet und umgesetzt werden, der irrt gewaltig. Dank kompletter Überforderung der Justiz und fehlender praktischer Menschkenntnis in Psychiatrien (nicht nur forensischer) sowie der Freisprechung jeder Verantwortlichkeit im Beamtenstatus bis hin zum Richter – also überall dort, wo Macht ausgeübt wird – wird immer öfter blanke Fassungslosigkeit und Verzweiflung produziert, die zunächst noch stumm erlitten, sich aber früher oder später Gehör verschaffen wird.

      Es ist zu befürchten, dass dies ebenfalls ohne Berücksichtigung von Recht und Gesetz geschehen wird, wenn immer deutlicher wird, dass diese nur leere Worthülsen sind.

      Löschen
    2. Ich würde mir wünschen, dass das Buch in jeder öffentlichen Bibliothek verfügbar ist. - Falls nicht, so schreibe man es dort in die Wunschliste, oder wer es kann, der könnte es dort evtl. als Sachspende abgeben.

      Löschen
  2. @AB: Ich nehme an, Sie meinen Kapitel 15: »Zeitgeist - der Wahn der Mehrheit« ab S. 167. Ein Zitat daraus:

    »Mit welchen Gefühlen werden künftige Generationen die heute noch von vielen Menschen achselzuckend zur Kenntnis genommenen Errungenschaften der forensischen Psychiatrie
    betrachten? Wird der Gedanke, dass derartigem Unfug einst gerichtsfeste Beweiskraft zuerkannt worden war, allgemeines Kopfschütteln hervorrufen? Mit welchen Begriffen werden zukünftige Historiker das merkwürdige Phänomen rückblickend belegen, um darzustellen, dass man es eben damals einfach nicht besser wusste?

    AntwortenLöschen

+++ Aus aktuellem Anlass +++
Schon von zwei Seiten kam nun der Hinweis, dass es beim Absenden von Kommentaren aus dem Browser Firefox zu Problemen kommen kann: Der Kommentar wird dem Nutzer dann zwar als versandt gemeldet, landet aber im Nirgendwo. Wir empfehlen Ihnen deshalb nach Möglichkeit die Nutzung von Google Chrome oder des Microsoft Internet Explorers. Bei diesen Browsern sind solche Schwierigkeiten unserem Kenntnisstand nach bisher nicht aufgetreten.

Zur Formatierung Ihrer Kommentare stehen Ihnen einige HTML-Befehle zur Verfügung. Eine Vorlage zum Abkopieren >>gibt es hier.

Hier weiterlesen

Related Posts with Thumbnails

Labels

Walter-Jörg Langbein (636) Ursula Prem (275) Freitagskolumne (155) Sylvia B. (104) Osterinsel (79) Tuna von Blumenstein (37) Peru (34) Gerhard Strate (33) g.c.roth (32) Karl May (27) Nan Madol (27) Für Sie gelesen (23) Maria Magdalena (22) Jesus (20) Karl der Große (19) Make Make (19) Bibel (18) Externsteine (18) Rezension (18) der tiger am gelben fluss (17) Autoren und ihre Region (16) Apokalypse (15) Vimanas (15) Atlantis der Südsee (13) Der Tote im Zwillbrocker Venn (12) Nasca (12) Palenque (12) Weseke (12) meniere desaster (12) Blauregenmord (11) Krimi (11) Pyramiden (11) Forentroll (10) Hans Schindler-Bellamy (10) Malta (10) Ägypten (10) Mexico (9) National Geographic (9) Straße der Toten (9) Lügde (8) Thriller (8) Briefe an Lieschen (7) Der hässliche Zwilling (7) John Frum (7) Kinderbuch (7) Märchen (7) Sphinx (7) Tempel der Inschriften (7) Winnetou (7) Marlies Bugmann (6) Monstermauern (6) Mord (6) Satire (6) altes Ägypten (6) 2012 - Endzeit und Neuanfang (5) Atahualpa (5) Dan Brown (5) Goethe (5) Hexenhausgeflüster (5) Lyrik (5) Mexico City (5) Vorsicht Liebensgefahr (5) ABC Walpurgisnacht (4) Atacama Wüste (4) Bildungssystem (4) Cheopspyramide (4) Ephraim Kishon (4) Europa (4) Grundschule (4) Kinderkrimi (4) Leonardo da Vinci (4) Machu Picchu (4) Menschenrechte (4) Sacsayhuaman (4) Schule (4) Teutoburger Wald (4) große Pyramide (4) Alphabet (3) Hathor (3) Hexen (3) Javier Cabrera Darquea (3) Meniere (3) Mondpyramide (3) Mysterien (3) Ruth Westheimer (3) Sakrileg (3) Shakespeare (3) einmaleins lernen (3) Österreich (3) Bestatten mein Name ist Tod (2) Bevor die Sintflut kam (2) Bildungspolitik (2) Das Sakrileg und die heiligen Frauen (2) Lexikon der biblischen Irrtümer (2) Markus Lanz (2) Vincent van Gogh (2) Vorlesebuch (2) Walpurgisnacht-Reihe (2) forensische Psychiatrie (2) Interview Markus Lanz (1)